Champion-Vergabebestimmungen

(Stand: Mai 2019)

 

Bitte beachten:  Alle Richterberichte im Original zusenden. Sie bekommen diese mit einem entsprechenden Vermerk für welchen Club Titel gebraucht mit der Urkunde zurück.

 

Deutscher Champion Schönheit (CTA)

 

Der Titel „Deutscher Champion Schönheit (CTA)" wird an Hunde verliehen, die 4 Anwartschaften (CAC) oder 3 Anwartschaften und 2 Reserve-Anwartschaften (CAC -Reserve) nachweisen, die unter 3 verschiedenen Zuchtrichtern erworben wurden. Für diesen Fall erfolgt die Wertigkeit der beiden CAC - Reserve analog der Wertigkeit eines CAC.

 

Es gibt keine zeitliche Begrenzung für den Erwerb der Anwartschaften und Reserveanwartschaften, die zur Verleihung des Titels „Deutscher Champion Schönheit (CTA)" führen, jedoch muss der zeitliche Mindestabstand zwischen erster und letzter 1 Jahr und 1 Tag betragen. (Beispiel: Die erste Anwartschaft wurde am 1. Mai errungen, so darf die letzte der erforderlichen Anwartschaften frühestens vom 2. Mai des Folgejahres sein.)

 

Nach Vorlage der geforderten Anwartschaften (im Original), von denen mindestens 3 auf Sonderschauen oder Spezialzuchtschauen des CTA (Ausnahme: ein neutrales CAC vom VDH ist auch gültig) erworben sein müssen und einer Kopie des Abstammungsnachweises des Hundes, erfolgt die Zuerkennung des Titels. Nach Zahlungseingang der Bearbeitungsgebühr erhält der Besitzer des Hundes die Bestätigung und eine Schmuckurkunde.

 

Deutscher Jugendchampion Schönheit (CTA)

 

Der Titel "Deutscher Jugendchampion Schönheit (CTA)" wird an Hunde verliehen, die 3 Anwartschaften (Jugend – CAC) oder 2 Anwartschaften (Jugend-CAC) und 2 Reserve-Anwartschaften (Res.Jugend-CAC) nachweisen, die unter 2 verschiedenen Zuchtrichtern erworben wurden.

 

Diese Anwartschaften müssen in der Jugendklasse, im Alter zwischen 9 und 18 Monaten erworben sein.

 

Nach Vorlage der geforderten Anwartschaften (im Original), von denen mindestens 2 auf Sonderschauen oder Spezialzuchtschauen des CTA (Ausnahme: ein neutrales CAC vom VDH ist auch gültig) erworben sein müssen und einer Kopie des Abstammungsnachweises des Hundes erfolgt die Zuerkennung des Titels.

 

Nach Zahlungseingang der Bearbeitungsgebühr erhält der Besitzer des Hundes die Bestätigung und eine Schmuckurkunde.

 

Deutscher Veteranenchampion Schönheit (CTA)

 

Der Titel „Deutscher Veteranenchampion Schönheit (CTA)" wird an Hunde verliehen, die 3 Anwartschaften (Veteranen-CAC) nachweisen, die unter 2 verschiedenen Zuchtrichtern erworben wurden.

 

Diese Anwartschaften müssen in der Veteranenklasse ab dem 8. Lebensjahr erworben sein.

 

Nach Vorlage von 3 Anwartschaften (im Original), die alle auf Sonderschauen oder Spezialzuchtschauen des CTA (Ausnahme: ein neutrales CAC vom VDH ist auch gültig) erworben sein müssen und einer Kopie des Abstammungsnachweises des Hundes erfolgt die Zuerkennung des Titels.

 

Nach Zahlungseingang der Bearbeitungsgebühr erhält der Besitzer des Hundes die Bestätigung und eine Schmuckurkunde.

 

Bearbeitungsgebühr: Für Mitglieder 10,00 Euro, für Nicht-Mitgliedet 30,00 Euro

Entsprechende Unterlagen werden nur bearbeitet, nachdem ein Zahlungseingang auf dem

CTA-Konto

3550746 bei der Sparkasse Aachen

BLZ 390 500 00

IBAN: DE 56 3905 0000 0003 5507 46

SWIFT-BIC: AACSDE33

 

zu verzeichnen ist