Deutscher Champion Schönheit (CTA)
Der Titel „Deutscher Champion Schönheit (CTA)“ wird an Hunde verliehen, die 4 Anwartschaften (CAC) nachweisen, die unter 3 verschiedenen Zuchtrichtern erworben wurden bzw. wird an Hunde verliehen, die 3 Anwartschaften (CAC) und 2 Reserveanwartschaften (CAC-Reserve) nachweisen, die unter 3 verschiedenen Zuchtrichtern erworben wurden. Für diesen Fall erfolgt die Wertigkeit der beiden CAC-Reserve analog zur Wertung eines CAC.
Es gibt keine zeitliche Begrenzung für den Erwerb der Anwartschaften und Reserveanwartschaften, die zur Verleihung des Titel „Deutscher Champion Schönheit (CTA)“ führen, jedoch muss der zeitliche Mindestabstand zwischen erster und letzter 1 Jahr und 1 Tag betragen.
Nach Vorlage der geforderten Anwartschaften, von denen mindestens 3 auf Sonderschauen oder Spezialzuchtschauen des CTA erworben sein müssen und einer Kopie des Abstammungsnachweises des Hundes, erfolgt die Zuerkennung des Titels. Nach Zahlungseingang der Bearbeitungsgebühr von 10,-- Euro (30,-- Euro Nichtmitglieder) erhält der Besitzer des Hundes die Bestätigung und eine Schmuckurkunde.
Deutscher Jugendchampion Schönheit (CTA)
Der Titel „Deutscher Jugendchampion Schönheit (CTA)“ wird an Hunde verliehen, die 3 Anwartschaften (Jugend-CAC) nachweisen, die unter 2 verschiedenen Zuchtrichtern erworben wurden bzw. wird an Hunde verliehen, die 2 Anwartschaften (JCAC) und 2 Reserveanwartschaften (JCAC-Reserve) nachweisen, die unter 3 verschiedenen Zuchtrichtern erworben wurden. Für diesen Fall erfolgt die Wertigkeit der beiden JCAC-Reserve analog zur Wertung eines JCAC.
Diese Anwartschaften müssen in der Jugendklasse, im Alter zwischen 9 und 18 Monaten erworben sein.
Nach Vorlage der geforderten Anwartschaften, von denen mindestens 2 auf Sonderschauen oder Spezialzuchtschauen des CTA erworben sein müssen und einer Kopie des Abstammungsnachweises des Hundes erfolgt die Zuerkennung des Titels. Nach Zahlungseingang der Bearbeitungsgebühr von 10,-- Euro (30,-- Euro Nichtmitglieder) erhält der Besitzer des Hundes eine Bestätigung und eine Schmuckurkunde.
Deutscher Veteranenchampion Schönheit (CTA)
Der Titel „Deutscher Veteranenchampion Schönheit (CTA)“ wird an Hunde verliehen, die 3 Anwartschaften (Vet-CAC) nachweisen, die unter 2 verschiedenen Zuchtrichtern erworben wurden. Es gibt keine zeitliche Begrenzung für den Erwerb der Anwartschaften.
Nach Vorlage der geforderten Anwartschaften, die auf Sonderschauen oder Spezialzuchtschauen des CTA erworben sein müssen und einer Kopie des Abstammungsnachweises des Hundes, erfolgt die Zuerkennung des Titels. Nach Zahlungseingang der Bearbeitungsgebühr von 10,-- Euro (30,-- Euro Nichtmitglieder) erhält der Besitzer des Hundes die Bestätigung und eine Schmuckurkunde.
Für Nichtmitglieder gelten die dreifachen Gebühren.
Entsprechende Unterlagen werden nur bearbeitet, nachdem ein Zahlungseingang auf dem
CTA-Konto 3550746 bei der Sparkasse Aachen
BLZ 390 500 00
IBAN: DE 56 3905 0000 0003 5507 46
SWIFT-BIC: AACSDE33
zu verzeichnen ist